
Die (ehrenamtliche) Mitgliedschaft gliedert sich in in die aktive Mitgliedschaft, die Fördermitgliedschaft und die Ehrenmitgliedschaft.
Die aktive Mitgliedschaft
Postulat: Eine aktive Mitgliedschaft setzt zunächst ein Postulat, eine Kennenlernzeit, voraus. In dieser Zeit prüft der Orden den Bewerber – und der Bewerber prüft den Orden.
Voraussetzungen für ein Postulat:
- persönliche Bitte um Aufnahme per Antrag (Bewerbung).
- Bekenntnis zu christlichen Werten
- Kenntnis und Anerkennung der Statuten des Ordens
- persönliche Eignung
Noviziat: Nach dem Postulat folgt das Noviziat. Das Noviziat ist die Probezeit oder Ausbildungsphase für neue Anwärter (Novizen), bevor sie als vollwertige Mitglieder in einen Orden bzw. die Bruderschaft aufgenommen werden.
Voraussetzungen für ein Noviziat:
- Vorausgegangenes und positiv beendetes Postulat
- ggf. Patenschaft durch ein berufenes aktives Mitglied
Ab der Ernennung zum Novizen / zur Novizin wird ein monatlicher Munus in Höhe von 5,00 Euro fällig.
Ritterschaft: An das Noviziat kann die Berufung zum Ritter als Ordensbruder oder Ordensschwester erfolgen.
Voraussetzungen für die Berufung zum Ritter:
- regelmäßige Teilnahmen an den Gemeinschaftsaktivitäten
- Mehrheitliches positives Votum der Ordensführung
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Die Fördermitgliedschaft
Im Rahmen einer Fördermitgliedschaft kann eine Ernennung zum Patronus erfolgen.
Zum Postulant Patronus können einfache Fördermitglieder ernannt werden, die selbst keine aktiven Mitglieder sind, sich öffentlich zum Orden bekennen und mindestens 50,00 Euro jährlich spenden (schenken).
Zum Novize Patronus können Fördermitglieder ernannt werden, die selbst keine aktiven Mitglieder sind, sich öffentlich zum Orden bekennen und in Dauer und Umfang der Förderung wesentlich von denen eines Postulant Patronus abhebt.
Zum Patronus maximus kann ernannt werden, wer sich öffentlich zum Orden bekennen und regelmäßig über einen längeren Zeitraum den Orden wesentlich fördert und unterstützt.
Die Ehrenmitgliedschaft
Besonders ehrwürdige oder verdienstvolle Menschen, die Mitglieder oder Nichtmitglieder sein können, können zu Ehrenmitglieder des Ordens berufen werden.
Die Ordensstatuten unterscheiden hier folgende Ehrenbezeichnungen:
a) Ritter p.m. (post mortem): Zum Ritter post mortem können Mitglieder und Nicht-Mitglieder nach deren Tod ernannt werden, wenn sie sich zu Lebzeiten besonders ehrenwert verhalten haben und mindestens eine erbberechtigte Person (im Sinne der Erbfolge und unabhängig von einer Ausschlagung des Erbes) der Ernennung zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn andere Erbberechtigte einer Ernennung widersprechen. Sofern keine erbberechtigten Personen existieren, kann die Ernennung ohne Zustimmung erfolgen.
b) Ritter h.c. (honoris causa): Zum Ritter honoris causa können christlich getaufte Mitglieder und Nicht-Mitglieder, die sich zum Orden bekennen, ernannt werden, wenn sie sich besonders ehrenwert oder ritterlich verhalten haben. Die Ernennung setzt weiterhin ein mehrheitliches positives Votum der Ordensführung voraus. Ergänzend können langjährige Mitglieder zum Ritter honoris causa ernannt werden, wenn sie eingeschränkte oder keine Möglichkeiten (z.B. wegen schwerer Krankheit oder Alter) haben zum regulären Ritter ernannt zu werden.
Munus
Unter Munus (lat. für Geschenk, Spende) verstehen wir den monatlichen Beitrag eines jeden Mitgliedes ab dem Rang eines Novizen / einer Novizin an den Orden, vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag.
Dieser Beitrag beträgt aktuell 5,00 Euro pro Monat und hat eher obligatorischen Charakter.
Bankverbindung für die Mitgliedsbeiträge
Zweiter Orden der Tempelritter
IBAN: DE23 1001 1001 2831 4557 84
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Spende/Mitgliedsbeitrag von [Vorname Familienname]